Eigenkontrollen nach den Grundsätzen von HACCP
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (§ 4) schreibt bereits seit 1998 vor, dass jeder Betrieb, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, zu betriebseigenen Kontrollen verpflichtet ist.
Das betrifft z.B. Bäckereien, Konditoreien, Verkaufsbereiche der Metzgereien, Speiseeisbetriebe, Gastronomie- und Imbissbetriebe, Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung wie auch den Lebensmitteleinzelhandel.
Jeder Lebensmittelbetrieb muss ein betriebsspezifisches Konzept in Anlehnung an das international anerkannte HACCP-System erstellen.
Wir führen für Sie aus und dokumentieren:
– Kontrolle der Warenanlieferung
– Kontrolle der Lagertemperaturen
– Kritische Kontrollpunkte
– Reinigungs- und Desinfektionsplan
– Schädlingsbekämpfung
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